Der persönliche Feiertag – der für den Karfreitag verwendet werden sollte – muss vom Arbeitnehmer/in spätestens drei Monate im vornhinein schriftlich dem Arbeitgeber/in bekannt gegeben werden, damit tatsächlich er als persönlicher Feiertag ausgeübt werden kann. Der Karfreitag ist im Jahr 2021 am 2.4.2021. Die Anmeldung des Karfreitags als persönlicher Feiertag muss daher schriftlich beim Dienstgeber/in bis spätestens 2.1.2021 erfolgen. Da der 2.1.2021 ein Samstag ist, wäre es sinnvoll, dass dies bis 30.12.2020 durchgeführt wird. Die Anmeldung hat beim Dienstgeber/bei der Dienstgeberin bzw. der dafür zuständigen Abteilung im Unternehmen bzw. Dienststelle schriftlich zu erfolgen, wobei dies wie folgt geschehen kann: „Sehr geehrte Damen und Herren! Ich, …………………….., wohnhaft ………………………………….., melde meinen persönlichen Feiertag für den Karfreitag, 02.04.2021, hiermit an. Sollten bei der Geltendmachung des persönlichen Feiertages für Karfreitag Probleme auftreten, bitten wir umgehend das Synodenbüro schriftlich zu verständigen oder melden Sie sich in unserer Gemeindekanzlei. |