Verschiedenste Initiativen seitens der Kirchenleitung als auch des Präsidiums der Generalsynode, eine Änderung der derzeit gesetzlichen Regelungen betreffend des Karfreitags zu erwirken, scheiterten im heurigen Jahr. Im Jahr 2022 feiern wir den Karfreitag am 15. April 2022. Dies bedeutet daher, dass aufgrund der derzeit gesetzlichen Regelung der persönliche Feiertag im Rahmen des Urlaubsanspruches für den Karfreitag bis längstens 15.1.2022 beim jeweiligen Dienstgeber/jeweiligen Dienstgeberin schriftlich bekannt gegeben werden muss. Dies genügt vollkommen formlos, wie beispielsweise „Ich nehme als persönlichen Feiertag im Jahr 2022 den Karfreitag, 15. April 2022, in Anspruch.“. Sollten bei der Geltendmachung des persönlichen Feiertages für Karfreitag Probleme auftreten, bitten wir umgehend das Synodenbüro schriftlich zu verständigen oder melden Sie sich in unserer Gemeindekanzlei. |