Anmeldung des Karfreitags 2024 als persönlichen Feiertag
Im kommenden Jahr 2024 feiern wir den Karfreitag am 29. März 2024. Um den Karfreitag als „persönlichen Feiertag“ in Anspruch nehmen zu können, hat gemäß BGBl. I Nr. 22/2019 die Bekanntgabe des „persönlichen Feiertags“ spätestens drei Monate vorher schriftlich (d.h. mit Originalunterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, zB per eingeschriebenem Brief oder vom Arbeitgeber bestätigter Übergabe) bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bzw. bei der dafür zuständigen Abteilung im Unternehmen bzw. Dienststelle einzulangen. Für die Anmeldung des Karfreitags 2024 als persönlichen Feiertag endet in diesem Jahr die Frist bereits am Freitag, dem 29. Dezember 2023. Für die schriftliche Anmeldung des persönlichen Feiertages kann folgender Text verwendet werden. MUSTERTEXT: „Sehr geehrte Damen und Herren! Ich, ……………………………, wohnhaft …………………….., melde hiermit fristgerecht meinen persönlichen Feiertag für den Karfreitag, 29. März 2024, an. Mit freundlichen Grüßen“ |